Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.     Vertragsgegenstand

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen in Form von Beratung und sonstigen Tätigkeiten der aptax für ihre Kunden, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist oder von den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

2.     Vertragsschluss

Die Zustimmung zu diesen AGB erfolgt durch Unterzeichnung der Anmeldung/Checkliste (PDF), einer schriftlichen Offerte, durch ausdrückliche oder konkludente Annahme einer Auftragsbestätigung oder durch Bezahlung einer Rechnung.

3.     Allgemeiner Inhalt des Vertrages

Gegenstand des Vertrages sind die im Einzelfall vereinbarten und von aptax auszuführenden Tätigkeiten. Die vorliegenden AGBs sind ebenfalls Vertragsbestandteil.

4.     Leistungen von aptax

Der Kunde wählt die von aptax zu erbringenden Dienstleistungen aus dem im Zeitpunkt der Inanspruchnahme bestehenden Leistungsangebot aus. Das aktuelle Leistungsangebot ist jeweils auf der Webseite von aptax beschrieben. Für den Leistungsumfang sind jeweils die im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Dienstleistung geltenden und auf der Webseite von aptax publizierten Produktbeschreibungen massgebend.

Die von aptax erbrachten Dienstleistungen sind für die Steuerbehörden rechtlich nicht bindend, und mit ihnen sind keine Garantien oder Zusicherungen verbunden, dass die Steuerbehörden der Meinung/Ansicht von aptax zustimmen. Ohne ausdrückliches Mandat übernimmt aptax keine Verantwortung für Fragen hinsichtlich Rechnungslegung.

Mit der Unterzeichnung der Unterlagen anerkennt der Kunde, dass es sich um die definitive Version des Arbeitsauftrages handelt und dass der Kunde damit  einverstanden ist.

5.     Mitwirkung des Kunden

Kunden haben ohne besondere Aufforderung rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen, die für eine ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen erforderlich sind, der aptax zukommen zu lassen. Aptax darf davon ausgehen, dass die überlassenen Unterlagen und erteilten Informationen sowie erfolgte Anweisungen richtig und vollständig sind.

6.     Verschwiegenheit

Die Parteien verpflichten sich, Stillschweigen zu wahren über alle vertraulichen Informationen, von denen sie anlässlich oder in Zusammenhang mit der Entgegennahme oder Erbringung von Leistungen im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses Kenntnis erlangen. Als vertraulich haben alle Daten über Tatsachen zu gelten, die zumindest in ihrer konkreten Anwendung im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses nicht allgemein bekannt oder nicht öffentlich zugänglich sind. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen zur notwendigen Wahrung berechtigter eigener Belange, soweit die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Die vorstehende Verpflichtung hindert aptax nicht zur Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden unter Wahrung der Verschwiegenheit.

7.     Zahlungsbedingungen

Rechnungen von aptax sind innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungenen vereinbart wurden. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5% und ab der zweiten Mahnung zusätzlich eine kostendeckende Mahngebühr in Rechnung gestellt. Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung von Rechnungen in Verzug, ist aptax zudem berechtigt, ihre Leistungen ohne vorgängige Mitteilung auszusetzen.

8.     Haftung

Aptax haftet für eine absichtliche oder fahrlässige Verletzung ihrer Verpflichtungen. Für die fahrlässige Verletzung ihrer Verpflichtungen ist die Haftung soweit gesetzlich zulässig auf das Honorars für den betroffenen Auftrag beschränkt.

9.     Beendigung

Das Auftragsverhältnis endet grundsätzlich  durch Erfüllung der Dienstleistung. Der Vertrag kann von beiden Parteien jedoch jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung oder auf den Ablauf eines bestimmten Datums ordentlich gekündigt werden. Im Fall der ordentlichen Kündigung des Vertrages hat der Kunde die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen zu bezahlen, inklusive allfälliger Auslagen. Zudem ist aptax vom Kunden völlig schadlos zu halten.

10.  Diverse Bestimmungen

10.1 Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche von aptax erbrachten Leistungen ist das Geschäftsdomizil von aptax.

10.2 Vorbehalt

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

10.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslich zuständig für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Sitz von aptax zuständige Gericht, soweit nicht ein anderes Gericht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ausschliesslich zuständig ist.