Steuererklärung 2025

aptax-Bearbeitungsziel: 30. September 2026

Gesundheit & Steuererklärung · Steuerperiode 2025

Krankenkasse und Krankheitskosten in deiner Steuererklärung

Prämien, Behandlungskosten und Rückerstattungen richtig auseinanderhalten.

Deine Krankenkassenprämien gehören zum Versicherungsabzug. Selbst bezahlte medizinische Kosten werden separat geprüft. Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen für 2025 und zeigt die Unterschiede anhand von Bern und Aargau.

Welche Kosten gehören wohin?

Krankenkassenprämien
Beiträge für deinen Versicherungsschutz. Dafür gilt der Versicherungsabzug mit den Regeln deiner Steuerperiode und deines Kantons. ESTV: Abzüge nach Kanton und Steuerperiode
Krankheits- und Unfallkosten
Anerkannte medizinische Ausgaben, die du nach Rückerstattungen selbst trägst. Ein steuerlicher Selbstbehalt kann den Abzug begrenzen. Bern: Krankheits- und Unfallkosten
Behinderungsbedingte Kosten
Ein eigener Abzug für nachgewiesene Kosten im Zusammenhang mit einer Behinderung. Bei der direkten Bundessteuer gilt dafür keine 5-%-Schwelle. ESTV: Kreisschreiben 11, insbesondere Ziffern 3 und 5–6 (PDF)

Krankenkassenprämien von den Steuern abziehen

Eine hohe Prämienrechnung führt nicht automatisch zu einem ebenso hohen Abzug. Die amtliche Übersicht zeigt die kantonalen Ansätze und Voraussetzungen. Für deinen Fall zählen auch die persönliche Situation und das Steuerjahr. ESTV: Abzüge nach Kanton und Steuerperiode

Aargau: Pauschalabzug für 2025

Für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen nennt die Wegleitung einen jährlichen Pauschalabzug von CHF 7’200 für gemeinsam besteuerte Ehepaare beziehungsweise Partnerinnen und Partner. Für die übrigen Steuerpflichtigen sind es CHF 3’600. Das sind kantonale Abzüge vom Einkommen, keine Rückzahlung deiner Prämien. Die direkte Bundessteuer wird separat berechnet. Aargau: Versicherungsprämien, Wegleitung 2025, Ziffer 14

Welche selbst bezahlten Kosten kommen infrage?

Die Aargauer Wegleitung nennt unter anderem Arzt-, Zahnarzt- und Spitalkosten. Zuerst werden Leistungen von Versicherungen und anderen Institutionen abgezogen. Reine Schönheitsbehandlungen oder Fitnesskuren gehören nicht dazu. Aargau: Krankheits- und Unfallkosten, Ziffer 17.1

Bei Zahnbehandlungen unterscheidet die ESTV beispielsweise zwischen Zahnkorrekturen oder Dentalhygiene und rein kosmetischem Bleaching. Bewahre die detaillierte Rechnung auf, damit die Art der Behandlung nachvollziehbar bleibt. ESTV: Kreisschreiben 11, insbesondere Ziffern 3 und 5–6 (PDF)

In Bern zählt grundsätzlich das Jahr, in dem die Kosten in Rechnung gestellt wurden. Die Belege sind aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Eine Jahresübersicht deiner Krankenkasse hilft beim Abgleich; Rechnungen ausserhalb dieser Übersicht können zusätzlich relevant sein. Bern: Krankheits- und Unfallkosten

Was bedeutet der steuerliche Selbstbehalt?

Bei der direkten Bundessteuer wird nur der Teil anerkannter selbst getragener Krankheitskosten abgezogen, der 5 % der massgeblichen Einkünfte nach den gesetzlichen Abzügen übersteigt. Diese steuerliche Schwelle ist von der Kostenbeteiligung bei deiner Krankenkasse zu unterscheiden. ESTV: Kreisschreiben 11, insbesondere Ziffern 3 und 5–6 (PDF)

Fiktives Rechenbeispiel mit einer 5-%-Schwelle

Angenommen, die massgebliche Bemessungsgrundlage ist bereits mit CHF 60’000 ermittelt und die anerkannten selbst getragenen Kosten betragen CHF 5’000:

  • Schwelle: CHF 60’000 × 5 % = CHF 3’000.
  • Abziehbarer Anteil: CHF 5’000 − CHF 3’000 = CHF 2’000.

CHF 2’000 sind hier der Einkommensabzug, nicht die Steuerersparnis. Das Beispiel berechnet weder deine Bemessungsgrundlage noch deine persönliche Steuerrechnung.

Bern: volle selbst getragene Kosten angeben

Die Steuerverwaltung berechnet die 5-%-Schwelle bei der Veranlagung. In die Steuererklärung gehören deshalb die gesamten selbst getragenen Kosten, ohne die steuerliche Schwelle vorweg abzuziehen. Bern: Krankheits- und Unfallkosten

Aargau: eigene Formularberechnung beachten

Ziffer 21 der Wegleitung rechnet den Selbstbehalt auf Basis von Ziffer 20: Nettoeinkommen × 5 ÷ 95. Diese Formulargrösse ist nicht einfach der Bruttolohn und darf nicht mit der bereits ermittelten Bemessungsgrundlage im Beispiel verwechselt werden. Behinderungsbedingte Kosten sind von dieser Aufrechnung ausgenommen. Aargau: Berechnung des Selbstbehalts, Ziffer 21

Die kantonalen Regeln sind nicht überall gleich. Die ESTV bietet dazu eine Übersicht über die Abzüge der einzelnen Kantone. ESTV: Abzüge nach Kanton und Steuerperiode

Diese Unterlagen braucht aptax

  • Prämienbescheinigung und Leistungsübersicht der Krankenkasse für dein Steuerjahr.
  • Arzt-, Spital- und Zahnarztrechnungen sowie zugehörige Abrechnungen der Versicherungen.
  • Angaben zu Rückerstattungen anderer Stellen und erhaltenen Prämienverbilligungen.
  • Zahlungsnachweise und, soweit für den Abzug erforderlich, ärztliche Verordnungen oder Bestätigungen.
  • Eine getrennte Zusammenstellung möglicher behinderungsbedingter Kosten.

Ordne die Dokumente nach Person und Steuerjahr. Markiere Rückerstattungen und offene Abrechnungen, damit wir keine Kosten doppelt erfassen. Unser Team klärt fehlende Angaben mit dir und bearbeitet deine Steuererklärung; vor der Freigabe prüfst du das Ergebnis.

Ergänze die Belege um die vollständige Checkliste. Informationen zum Ablauf findest du für Bern, Aargau und alle Kantone. Preise und Zusatzleistungen sind im Angebot ausgewiesen.

Häufige Fragen zur Krankenkasse in der Steuererklärung

Wo trage ich Krankenkassenprämien in der Steuererklärung ein?

Im Bereich für Versicherungsprämien, getrennt von Krankheits- und Unfallkosten. In Aargau ist das für 2025 Ziffer 14. aptax ordnet deine Prämienbescheinigung bei der Bearbeitung dem passenden kantonalen Abzug zu.

Aargau: Versicherungsprämien, Wegleitung 2025, Ziffer 14
Kann ich eine Zahnarztrechnung von den Steuern abziehen?

Medizinisch begründete Zahnbehandlungen können zu den Krankheitskosten zählen. Rein kosmetische Behandlungen wie Bleaching sind ausgeschlossen. Entscheidend sind die selbst getragenen anerkannten Kosten und die anwendbare Abzugsschwelle.

ESTV: Kreisschreiben 11, insbesondere Ziffern 3 und 5–6 (PDF)
Muss ich in Bern die 5 % schon selbst von den Kosten abziehen?

Nein. Bern verlangt die vollständige Angabe der selbst getragenen Krankheitskosten. Die Steuerverwaltung berechnet den steuerlichen Selbstbehalt bei der Veranlagung. Versicherungsleistungen müssen bei der Ermittlung der selbst getragenen Kosten bereits berücksichtigt sein.

Bern: Krankheits- und Unfallkosten
Sind behinderungsbedingte Kosten gleich zu behandeln?

Dafür gelten eigene Voraussetzungen. In Aargau wird auf anerkannten behinderungsbedingten Kosten kein Selbstbehalt aufgerechnet. Trenne diese Belege deshalb von den übrigen Krankheitskosten; aptax klärt die Zuordnung mit dir.

Aargau: Berechnung des Selbstbehalts, Ziffer 21
Gilt das neue ESTV-Kreisschreiben schon für meine Steuererklärung 2025?

Nein. Kreisschreiben 11a vom 26. Mai 2026 gilt ab Steuerperiode 2027. Das Veröffentlichungsdatum allein bestimmt nicht, für welches Steuerjahr eine Regel anzuwenden ist.

ESTV: Kreisschreiben 11a, gültig ab Steuerperiode 2027 (PDF)

Amtliche Quellen und Steuerjahr

Dieser Ratgeber betrifft die Steuerperiode 2025 und ausgewählte Regeln für Bund, Bern und Aargau. Er bildet nicht sämtliche kantonalen Sonderfälle ab. Das neue ESTV-Kreisschreiben 11a gilt erst ab Steuerperiode 2027; es ist als künftige Grundlage separat verlinkt.

Deine Belege. Unsere Bearbeitung.

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