Neuerungen auf Bundesebene
Höherer Kilometeransatz für den Arbeitsweg
Bei der direkten Bundessteuer steigt der Ansatz für ein anerkanntes Privatauto von CHF 0.70 auf CHF 0.75 pro Kilometer. Die Voraussetzungen für den Autoabzug bleiben massgebend. Die übrigen Berufskostenpauschalen ändern sich wegen der geringen Teuerung nicht; die Tarife der Bundessteuer werden angepasst.
Für deine Vorbereitung: Halte Arbeitstage, Strecke, Arbeitgeberbeiträge und den Grund für die Autonutzung fest.
Erstmals Beitragslücken in der Säule 3a schliessen
Ab 2026 sind unter Voraussetzungen Einkäufe für Lücken ab 2025 möglich. Der ordentliche Beitrag des Einkaufsjahres muss zuvor vollständig geleistet sein; weitere Voraussetzungen sind mit der Vorsorgeeinrichtung zu klären. Ein zulässiger Einkauf wird im Zahlungsjahr abgezogen. Eine Zahlung 2026 für eine Lücke 2025 gehört somit zur Steuerperiode 2026.
Für deine Vorbereitung: Kläre den Einkauf vor der Überweisung mit deiner Vorsorgeeinrichtung und bewahre deren Bescheinigung auf.
13. AHV-Altersrente im Dezember 2026
Die zusätzliche Altersrente wird erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt. Sie beträgt ein Zwölftel der während des Jahres ausgerichteten Altersrenten. Hinterlassenen- und IV-Renten erhalten diesen Zuschlag nicht. Eine geplante Änderung der Finanzierung ist vom bereits beschlossenen Auszahlungsbeginn zu unterscheiden.
Für deine Vorbereitung: Stelle aptax die vollständige Rentenbescheinigung für 2026 zur Verfügung, damit alle bescheinigten Zahlungen erfasst werden.
Kantonale Änderungen: Zürich und Bern
Zürich: höhere Abzüge und angepasste Tarife
Ab 2026 steigt der volle Kinderabzug bei erfüllten Voraussetzungen von CHF 9’300 auf CHF 9’400. Der maximale Abzug für berufsorientierte Aus- und Weiterbildung erhöht sich von CHF 12’400 auf CHF 12’600. Das sind Zürcher Kantonsansätze; die direkte Bundessteuer wird separat berechnet.
Für deine Vorbereitung: Nutze die Beträge deiner Steuerperiode und reiche die Belege für Kinder und Weiterbildung vollständig ein.
Zürich: neue Vermögenssteuerwerte, Übergangsregel für Eigenmietwerte
Die allgemeine Liegenschaftenbewertung gilt ab Steuerperiode 2026. Die Gemeinden verschicken die Bewertungen grundsätzlich im Januar 2027. Für bestehende Liegenschaften bleiben aufgrund der Übergangsregel die bisherigen Eigenmietwerte massgebend. Für neue Liegenschaften gelten gesonderte Regeln. Vermögenssteuerwert und Eigenmietwert dürfen daher nicht gleichgesetzt werden.
Für deine Vorbereitung: Bewahre die neue Bewertungsmitteilung auf und übermittle sie mit deinen Liegenschaftsunterlagen.
Liegenschaften und Unterhaltsbelege
Zürich: Neubewertung 2026 und Übergangsregelung zum Eigenmietwert ↗
Bern: Fahrkosten, Tarife und Vorauszahlungszins
Bern erhöht den anerkannten Autoansatz ebenfalls von CHF 0.70 auf CHF 0.75 pro Kilometer. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern werden die Einkommenssteuertarife angepasst. Der Vorauszahlungszins sinkt von 0.75 % für 2025 auf 0.25 % für 2026; Vergütungs- und Verzugszinsen sind davon zu unterscheiden.
Für deine Vorbereitung: Prüfe provisorische Rechnungen und Zahlungsangaben anhand der kantonalen Informationen.
Diese Änderungen gelten erst später
Neues Kreisschreiben zu Krankheitskosten: ab 2027
Das ESTV-Kreisschreiben 11a wurde 2026 veröffentlicht, gilt aber erst ab Steuerperiode 2027. Das Veröffentlichungsjahr ist somit nicht automatisch das erste Anwendungsjahr.
Für deine Vorbereitung: Ordne Rechnungen und Rückerstattungen immer der richtigen Steuerperiode zu.
Krankheitskosten und Versicherungsprämien
ESTV: Kreisschreiben 11a, gültig ab Steuerperiode 2027 (PDF) ↗
Eigenmietwert-Reform: ab 2029
Der Bundesrat hat den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung auf den 1. Januar 2029 festgelegt. Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist deshalb keine bereits geltende Änderung für die Steuererklärung 2026.
Für deine Vorbereitung: Lass grössere Vorhaben anhand des Ausführungszeitpunkts, der Nutzung und der dann geltenden Regeln prüfen.
Was du für die Steuererklärung 2026 vorbereiten kannst
- Belege nach Person und Steuerjahr getrennt sammeln.
- Arbeitgeberbeiträge, Rückerstattungen und veränderte Familienverhältnisse festhalten.
- Bei Vorsorgezahlungen die Zulässigkeit und rechtzeitige Verbuchung mit der Vorsorgeeinrichtung klären.
- Neue Renten- und Liegenschaftsbescheinigungen aufbewahren.
Die persönliche Einreichefrist steht auf dem Schreiben deiner Steuerbehörde. Übernimm Fristen aus einer früheren Steuerperiode nicht ungeprüft. Bei deinem aptax-Auftrag kümmern wir uns auch um eine nötige Fristverlängerung; allfällige amtliche Gebühren werden gesondert berücksichtigt.
Vollständige Unterlagenliste · Fristverlängerung mit aptax · Deinen Kanton finden
Amtliche Quellen und Geltungsbereich
Diese Übersicht betrifft Privatpersonen und den angegebenen Prüfstand. Die kantonalen Beispiele decken nicht alle Änderungen in den 26 Kantonen oder sämtliche Gemeindesteuerfüsse ab. Jede Neuerung ist ihrem Geltungsbereich und Startjahr zugeordnet; die verlinkten Detailratgeber kennzeichnen ihre Beträge ebenfalls nach Steuerperiode.
- ESTV: Tarife und Berufskosten für das Steuerjahr 2026 ↗
- BSV: Säule 3a und erstmalige Einkäufe ab 2026 ↗
- BSV: Auszahlung der 13. AHV-Rente ab Dezember 2026 ↗
- Zürich: Ausgleich der kalten Progression ab 2026 ↗
- Zürich: Neubewertung 2026 und Übergangsregelung zum Eigenmietwert ↗
- Bern: Wichtigste Neuerungen im Steuerjahr 2026 ↗
- ESTV: Kreisschreiben 11a, gültig ab Steuerperiode 2027 (PDF) ↗
- EFD: Eigenmietwert-Reform ab 1. Januar 2029 ↗
Deine Steuererklärung. Persönlich bearbeitet.
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Leistungen und Preise