Steuererklärung 2025

aptax-Bearbeitungsziel: 31. Dezember 2026

Jahresübersicht · Steuerperiode 2026

Steuererklärung 2026: Was ändert sich?

Neuerungen verstehen. Unterlagen vorbereiten.

Die ordentliche Steuererklärung für 2026 wird grundsätzlich 2027 eingereicht. Einige Entscheidungen und Belege betreffen aber bereits das Steuerjahr selbst. Hier bündeln wir wichtige bestätigte Neuerungen auf Bundesebene sowie ausgewählte kantonale Änderungen und Präzisierungen.

Neuerungen auf Bundesebene

Höherer Kilometeransatz für den Arbeitsweg

Bei der direkten Bundessteuer steigt der Ansatz für ein anerkanntes Privatauto von CHF 0.70 auf CHF 0.75 pro Kilometer. Die Voraussetzungen für den Autoabzug bleiben massgebend. Die übrigen Berufskostenpauschalen ändern sich wegen der geringen Teuerung nicht; die Tarife der Bundessteuer werden angepasst.

Für deine Vorbereitung: Halte Arbeitstage, Strecke, Arbeitgeberbeiträge und den Grund für die Autonutzung fest.

Berufsauslagen und Belege

ESTV: Tarife und Berufskosten für das Steuerjahr 2026 ↗

Erstmals Beitragslücken in der Säule 3a schliessen

Ab 2026 sind unter Voraussetzungen Einkäufe für Lücken ab 2025 möglich. Der ordentliche Beitrag des Einkaufsjahres muss zuvor vollständig geleistet sein; weitere Voraussetzungen sind mit der Vorsorgeeinrichtung zu klären. Ein zulässiger Einkauf wird im Zahlungsjahr abgezogen. Eine Zahlung 2026 für eine Lücke 2025 gehört somit zur Steuerperiode 2026.

Für deine Vorbereitung: Kläre den Einkauf vor der Überweisung mit deiner Vorsorgeeinrichtung und bewahre deren Bescheinigung auf.

Säule 3a: Beiträge und Nachzahlungen

BSV: Säule 3a und erstmalige Einkäufe ab 2026 ↗

13. AHV-Altersrente im Dezember 2026

Die zusätzliche Altersrente wird erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt. Sie beträgt ein Zwölftel der während des Jahres ausgerichteten Altersrenten. Hinterlassenen- und IV-Renten erhalten diesen Zuschlag nicht. Eine geplante Änderung der Finanzierung ist vom bereits beschlossenen Auszahlungsbeginn zu unterscheiden.

Für deine Vorbereitung: Stelle aptax die vollständige Rentenbescheinigung für 2026 zur Verfügung, damit alle bescheinigten Zahlungen erfasst werden.

Unterlagen für deine Steuererklärung

BSV: Auszahlung der 13. AHV-Rente ab Dezember 2026 ↗

Kantonale Neuerungen und geprüfte Ansätze

Aargau: höherer Versicherungsabzug

Für die Steuerperiode 2026 steigt der kantonale Pauschalabzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen für Verheiratete von CHF 7’200 auf CHF 7’600. Für die übrigen Steuerpflichtigen erhöht er sich von CHF 3’600 auf CHF 3’800. Diese Beträge gelten für Aargau; der Abzug bei der direkten Bundessteuer wird separat bestimmt.

Für deine Vorbereitung: Reiche deine Versicherungsbescheinigungen und Angaben zum Familienstand mit den Unterlagen für 2026 ein.

Steuererklärung im Kanton Aargau

Aargau: Rechtsänderungen und Versicherungsabzug ab 2026 ↗

Appenzell Ausserrhoden: höherer Kilometeransatz

Der Ansatz für anerkannte Autofahrten steigt für 2026 von CHF 0.70 auf CHF 0.75 pro Kilometer. Appenzell Ausserrhoden übernimmt die Erhöhung auch für die Staats- und Gemeindesteuern. Daraus entsteht kein automatischer Anspruch auf einen Autoabzug: Die Voraussetzungen und die tatsächlich berufsbedingten Fahrten bleiben zu prüfen.

Für deine Vorbereitung: Halte Strecke, Arbeitstage, Homeoffice-Tage und Beiträge deines Arbeitgebers getrennt fest.

Steuererklärung in Appenzell Ausserrhoden

Appenzell Ausserrhoden: Steuerinformationen für 2026 ↗

Appenzell Ausserrhoden: erhöhte Einlagen in Erneuerungsfonds belegen

Der Hinweis vom Februar 2026 betrifft bestehende Abzugsregeln vor dem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung. Einlagen müssen tatsächlich geleistet sein und einem reglementarischen Fonds dienen, der ausschliesslich Reparatur und Instandhaltung gemeinschaftlicher Anlagen finanziert. Für erhöhte oder ausserordentliche Einlagen braucht es einen sachlich belegbaren Grund, etwa ein konkret geplantes Sanierungsprojekt mit Kostenvoranschlag. Einlagen im bisherigen Rahmen bleiben unter den gesetzlichen Voraussetzungen abziehbar. Der Systemwechsel gilt erst ab 2029.

Für deine Vorbereitung: Reiche die Fondsabrechnung, das Reglement und bei erhöhten Einlagen die vorhandenen Projektunterlagen und Kostenvoranschläge ein.

Unterlagen zu Stockwerkeigentum und Unterhalt

Appenzell Ausserrhoden: Hinweis zu Erneuerungsfonds vom 16. Februar 2026 ↗ EFD: Eigenmietwert-Reform ab 1. Januar 2029 ↗

Basel-Landschaft: höherer Autoansatz mit jährlicher Grenze

Der Ansatz für anerkannte Autofahrten steigt für 2026 von CHF 0.70 auf CHF 0.75 pro Kilometer. Der gesamte Fahrkostenabzug ist kantonal auf CHF 6’000 und beim Bund auf CHF 3’300 pro Person und Jahr begrenzt. Die Autonutzung muss die Voraussetzungen erfüllen, beispielsweise fehlende öffentliche Verkehrsmittel oder eine beruflich notwendige Nutzung auf Verlangen des Arbeitgebers. Homeoffice-Tage zählen nicht als Fahrten.

Für deine Vorbereitung: Halte Arbeitstage, Strecke, Arbeitgeberbeiträge und den Grund für die Autonutzung fest.

Berufsauslagen und Nachweise

Basel-Landschaft: Informationen und Neuerungen zur Steuerperiode 2026 (PDF) ↗ Basel-Landschaft: Wegleitung 2026, Fahrtkosten Seite 25 und AHV-Abzug Seite 39 (PDF) ↗

Basel-Landschaft: AHV-Abzug berücksichtigt die 13. Rente

Für 2026 wird die Einkommensabstufung des kantonalen AHV-Rentnerabzugs an die 13. AHV-Rente angepasst. Mit höheren Einkünften sinkt der Abzug stufenweise. Zusätzlich gilt eine Vermögensgrenze: Nach den Abzügen dürfen höchstens CHF 9’999 steuerbares Vermögen verbleiben; die dauernd selbst bewohnte Liegenschaft bleibt dabei unberücksichtigt. Für IV-Renten gilt eine eigene Tabelle. Ein Rentenbezug allein begründet deshalb noch keinen Anspruch auf den AHV-Abzug.

Für deine Vorbereitung: Reiche sämtliche Rentenbescheinigungen und Vermögensausweise ein, damit aptax den Anspruch anhand der Tabelle 2026 prüft.

Steuererklärung im Kanton Basel-Landschaft

Basel-Landschaft: Informationen und Neuerungen zur Steuerperiode 2026 (PDF) ↗ Basel-Landschaft: Wegleitung 2026, Fahrtkosten Seite 25 und AHV-Abzug Seite 39 (PDF) ↗

Basel-Stadt: tieferer kantonaler Eigenmietwertsatz

Für selbst genutzte Einfamilienhäuser und Stockwerkeigentumswohnungen sinkt der kantonale Eigenmietwertsatz von 3.5 % für 2025 auf 3 % für 2026. Bei der direkten Bundessteuer bleibt er 2026 bei 4 %. Die Berechnung basiert auf dem Vermögenssteuerwert der Liegenschaft. Diese jährliche Anpassung ist von der erst ab 2029 geltenden Abschaffung des Eigenmietwerts zu unterscheiden.

Für deine Vorbereitung: Reiche die Angaben zum Vermögenssteuerwert sowie zu deiner Nutzung der Liegenschaft ein, damit Kanton und Bund richtig berechnet werden.

Liegenschaften, Eigenmietwert und Unterhalt

Basel-Stadt: Eigenmietwertsatz nach Steuerperiode ↗ EFD: Eigenmietwert-Reform ab 1. Januar 2029 ↗

Bern: Fahrkosten, Tarife und Vorauszahlungszins

Bern erhöht den anerkannten Autoansatz ebenfalls von CHF 0.70 auf CHF 0.75 pro Kilometer. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern werden die Einkommenssteuertarife angepasst. Der Vorauszahlungszins sinkt von 0.75 % für 2025 auf 0.25 % für 2026; Vergütungs- und Verzugszinsen sind davon zu unterscheiden.

Für deine Vorbereitung: Prüfe provisorische Rechnungen und Zahlungsangaben anhand der kantonalen Informationen.

Steuererklärung im Kanton Bern

Bern: Wichtigste Neuerungen im Steuerjahr 2026 ↗

Freiburg: Steuerfuss für 2026 nach Steuerart unterscheiden

Der für 2026 beschlossene kantonale Steuerfuss beträgt bei der Einkommenssteuer natürlicher Personen 96 % der gesetzlichen Tarifansätze. Bei der Vermögenssteuer sind es 100 %. Auch die Quellensteuer hat eine eigene Regelung mit 100 % der dafür geltenden Ansätze. Diese Prozentwerte sind keine direkten Steuersätze auf dein Einkommen oder Vermögen. Gemeinde- und allfällige Kirchensteuern werden separat berücksichtigt.

Für deine Vorbereitung: Nutze bei einer Berechnung die passende Steuerart, Steuerperiode und Wohngemeinde. Stelle uns die provisorischen Rechnungen zur Verfügung.

Steuererklärung im Kanton Freiburg

Freiburg: beschlossener Steuerfuss für die Steuerperiode 2026 (PDF) ↗

Genf: angepasste Tarife und höhere Mahngebühr

Für die Steuerperiode 2026 passt Genf die Einkommens- und Vermögenssteuertarife sowie die gesetzlichen Abzüge an einen Anstieg des Konsumentenpreisindexes um 0.27 % gegenüber 2025 an. Die konkrete Steuerwirkung hängt von der persönlichen Berechnung ab. Seit dem 1. Januar 2026 kostet eine gewöhnliche Mahnung wegen einer nicht eingereichten Steuererklärung CHF 20 statt CHF 10. Bei der Gebühr ist das Inkrafttreten im Kalenderjahr 2026 entscheidend, nicht allein das Steuerjahr der betroffenen Steuererklärung.

Für deine Vorbereitung: Übermittle uns Fristschreiben rechtzeitig. Bei deinem aptax-Auftrag kümmern wir uns um eine nötige Fristverlängerung; amtliche Gebühren werden gesondert berücksichtigt.

Steuererklärung im Kanton Genf

Genf: Tarif- und Gebührenänderungen ab 2026 ↗

Glarus: höhere Sozialabzüge bei der Vermögenssteuer

Für die Steuerperiode 2026 steigt der Vermögensabzug für Alleinstehende von CHF 77’300 auf CHF 77’400. Für Verheiratete erhöht er sich von CHF 154’600 auf CHF 154’700; der Abzug pro berechtigtem Kind bleibt bei CHF 25’800. Diese Beträge betreffen die Vermögenssteuer und sind keine Abzüge vom Einkommen. Die Anpassung gleicht die kalte Progression aus.

Für deine Vorbereitung: Stelle die Vermögens- und Schuldenausweise zum Jahresende sowie die Angaben zu deiner familiären Situation bereit.

Steuererklärung im Kanton Glarus

Glarus: Wegleitung zur Steuererklärung 2026, Änderungen auf Seite 2 (PDF) ↗

Graubünden: höhere Kinderabzüge für 2026

Die amtliche Jahrestabelle berücksichtigt bereits den Teuerungsausgleich: Für Kinder im Vorschulalter steigt der kantonale Abzug von CHF 6’600 für 2025 auf CHF 9’900 für 2026. Für ältere minderjährige Kinder und Kinder in schulischer oder beruflicher Ausbildung erhöht er sich von CHF 9’900 auf CHF 13’700. Bei Aufenthalt während der Woche am auswärtigen Ausbildungsort steigt der Abzug von CHF 19’700 auf CHF 24’600. Voraussetzung ist insbesondere, dass du den Unterhalt zur Hauptsache trägst. Familienverhältnisse, Unterhaltszahlungen und eigene Mittel des Kindes bestimmen den Anspruch und eine mögliche Aufteilung.

Für deine Vorbereitung: Reiche Ausbildungs- und Unterkunftsnachweise sowie Angaben zu Unterhalt, Einkommen und Vermögen des Kindes ein. Massgebend sind grundsätzlich die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode.

Kinderabzüge und benötigte Nachweise

Graubünden: Sozialabzüge, Jahrestabelle 2025/2026 auf Seite 4 (PDF) ↗

Graubünden: deutlich höherer Betreuungsabzug

Der anwendbare kantonale Höchstabzug für Kinderdrittbetreuung steigt von CHF 10’900 für 2025 auf CHF 27’300 für 2026. Dieser Jahresbetrag enthält den Teuerungsausgleich. Beim Bund bleibt die Grenze 2026 bei CHF 25’800. Das Kind muss unter 14 Jahre alt sein, mit dir im gleichen Haushalt leben und von dir unterhalten werden. Abziehbar sind nachgewiesene Betreuungskosten, die unmittelbar mit Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit zusammenhängen. Verpflegung und reine Freizeitbetreuung sind ausgeschlossen.

Für deine Vorbereitung: Reiche bezahlte Rechnungen mit Empfängerangaben und dem Grund für die Drittbetreuung ein. Trenne Betreuung, Verpflegung und Beiträge Dritter.

Steuererklärung im Kanton Graubünden

Graubünden: Kinderbetreuungsabzug, Jahrestabelle 2025/2026 auf Seite 1 (PDF) ↗

Jura: Betreuungsabzug für 2026 bestätigt

Der Erlass für 2026 bestätigt den kantonalen Höchstabzug für Kinderdrittbetreuung von CHF 10’600 pro Kind. Er bleibt gegenüber 2025 unverändert. Das Kind muss unter 14 Jahre alt sein und im gleichen Haushalt leben; die steuerpflichtige Person muss für seinen Unterhalt sorgen. Die belegten Betreuungskosten müssen unmittelbar mit Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit zusammenhängen. Eine neue Jahrestabelle bedeutet hier somit keine Erhöhung des Abzugs.

Für deine Vorbereitung: Reiche die Betreuungsrechnungen und Angaben zum Haushalt sowie zum Betreuungsbedarf ein. Die Abzüge bei Kanton und Bund werden separat geprüft.

Steuererklärung im Kanton Jura

Jura: Abzüge für die Steuerperiode 2026, Erlass vom 24. Februar 2026 (PDF) ↗

Luzern: angepasste Kinder- und Betreuungskostenabzüge

Der gewöhnliche Kinderabzug bei den Staats- und Gemeindesteuern steigt von CHF 8’000 für 2025 auf CHF 8’100 ab 2026. Der maximale Fremdbetreuungsabzug erhöht sich von CHF 20’000 auf CHF 20’200. Darin ist der Eigenbetreuungsabzug von CHF 2’000 bereits enthalten. Beide Abzüge haben eigene Voraussetzungen; insbesondere sind Betreuungskosten, Alter und Familienverhältnisse zu prüfen.

Für deine Vorbereitung: Sammle Betreuungsrechnungen, Angaben zu Beiträgen Dritter und Ausbildungsnachweise. Weise Verpflegungskosten separat aus.

Steuererklärung im Kanton Luzern

Luzern: Kinderabzug nach Steuerperiode ↗ Luzern: Kinderbetreuungsabzug 2025 und 2026 ↗

Neuenburg: ermässigter Einkommenstarif gilt auch 2026

Die im Dezember 2025 beschlossene Verlängerung gilt ab 2026: Der seit 2024 ermässigte Einkommenstarif umfasst auch die Steuerperiode 2026. Gegenüber 2025 ist dies keine zusätzliche Tarifsenkung. Der kantonale Steuerkoeffizient bleibt 2026 wie 2025 bei 124; die Gemeinde hat ihren eigenen Koeffizienten. Diese Faktoren sind keine Steuersätze auf dein Einkommen. Für die Steuererklärung der Periode 2026 bleibt der Tarif 2026 massgebend, auch wenn du sie erst 2027 einreichst.

Für deine Vorbereitung: Ordne deine Unterlagen der Steuerperiode 2026 zu und gib deine Wohngemeinde an. Tarife für die Steuerperiode 2027 sind davon getrennt zu prüfen.

Steuererklärung im Kanton Neuenburg

Neuenburg: Einkommenstarife und Steuerkoeffizienten 2026 ↗ Neuenburg: geltendes Steuergesetz, Artikel 40bquater und Änderung vom 2. Dezember 2025 ↗

Nidwalden: Zinsen auf Steuerzahlungen ab 2026

Die Änderung der kantonalen Steuerverordnung setzt ab 1. Januar 2026 den Zins für Vorauszahlungen und zu viel bezahlte Steuern auf 0 %. Der Verzugszins nach Artikel 236 Absatz 2 des Steuergesetzes beträgt 4 %. Die unterschiedlichen Zinsarten dürfen nicht verwechselt werden: Ein fehlender Vorauszahlungszins hebt die Zahlungsfrist einer Steuerrechnung nicht auf. Für die direkte Bundessteuer gelten eigene Vorgaben.

Für deine Vorbereitung: Beachte die Fälligkeit deiner Steuerrechnungen und reiche Zahlungs- sowie Zinsabrechnungen bei Unklarheiten mit ein.

Steuererklärung im Kanton Nidwalden

Nidwalden: Änderung der Steuerverordnung, gültig ab 1. Januar 2026 (PDF) ↗

Obwalden: gestaffelter Autoabzug für 2026

Der kantonale Ansatz beträgt 2026 für die ersten 10’000 anerkannten Autokilometer CHF 0.75 pro Kilometer, danach CHF 0.40. Voraussetzung für den Autoansatz ist, dass öffentliche Verkehrsmittel fehlen oder ihre Benützung aus sachlichen Gründen unzumutbar ist. Der gesamte Fahrkostenabzug ist auf CHF 10’000 begrenzt und umfasst auch andere Verkehrsmittel sowie Fahrten bei Wochenaufenthalt. Für die wöchentliche Heimkehr bei auswärtigem Wochenaufenthalt nennt der Anhang beim anerkannten Auto CHF 0.40 pro Kilometer.

Für deine Vorbereitung: Trenne den täglichen Arbeitsweg von den wöchentlichen Heimfahrten. Dokumentiere Arbeitstage, Verkehrsmittel, Arbeitgeberbeiträge und den Grund für die Autonutzung.

Steuererklärung im Kanton Obwalden

Obwalden: Berufskosten ab 2026, Artikel 3 und Anhang (PDF) ↗

Schaffhausen: erhöhte Einlagen in Erneuerungsfonds dokumentieren

Die Steuerverwaltung erläutert die weiterhin geltenden Voraussetzungen für Einlagen in Reparatur- oder Erneuerungsfonds von Stockwerkeigentumsgemeinschaften. Für 2026 bis 2028 reglementarisch erhöhte Einlagen akzeptiert sie, wenn diese nicht wesentlich von den Vorjahren abweichen oder ein konkretes Reparatur- und Instandhaltungsprojekt für Gemeinschaftsanlagen nachgewiesen wird. Als Nachweise nennt sie Kostenvoranschläge und Projektunterlagen. Die jährliche Gesamteinlage aller Eigentümer liegt üblicherweise bei 0.2 bis 1.0 % des Gebäudeversicherungswertes; der gesamte Fondsbestand darf in der Regel 10 % nicht überschreiten. Das ist keine neue jährliche Abzugspauschale. Wegen des Systemwechsels ab 2029 sind solche Einlagen nur noch bis einschliesslich Steuerperiode 2028 abzugsfähig; die allgemeinen Voraussetzungen bleiben massgebend.

Für deine Vorbereitung: Gib uns die Fondsabrechnung, deinen Einzahlungsnachweis und den Beschluss über eine Erhöhung. Bei einem geplanten Projekt gehören Kostenvoranschläge und Projektunterlagen dazu. Die Prozentsätze beziehen sich auf die Gemeinschaft und ihren Fonds, nicht allein auf deine persönliche Einzahlung.

Unterlagen zum Liegenschaftsunterhalt

Schaffhausen: Erneuerungsfonds und erhöhte Einlagen 2026–2028 ↗

Schaffhausen: Gesetzesrevision mit unterschiedlichen Startjahren

Die Mitteilung vom 24. März 2026 unterscheidet zwei Zeitpunkte: Die an das Steuerharmonisierungsgesetz angepassten Bestimmungen gelten rückwirkend ab 1. Januar 2026. Dazu gehört die Besteuerung von Homeoffice im internationalen Verhältnis. Änderungen in rein kantonaler Zuständigkeit, etwa zur Zustellung von Steuerverfügungen an Personen im Ausland, gelten erst ab 1. Januar 2027. Diese Mitteilung führt keinen neuen pauschalen Homeoffice-Abzug für alle Angestellten auf.

Für deine Vorbereitung: Wenn du über die Landesgrenze hinweg arbeitest, nenne uns deinen Wohnstaat, den Arbeitgeber und die tatsächlichen Arbeitsorte. Bereite Arbeitsvertrag und eine Übersicht der Homeoffice- und Präsenztage vor. Die Besteuerung deines Lohns und ein möglicher Berufskostenabzug müssen getrennt geprüft werden.

Steuererklärung im Kanton Schaffhausen

Schaffhausen: gestaffelte Inkraftsetzung der Steuergesetzrevision vom 24. März 2026 ↗

Schwyz: höherer Betreuungsabzug und aktuelle Regeln für Ferienlager

Der kantonale Höchstabzug für Kinderdrittbetreuung steigt von CHF 6’000 für 2025 auf CHF 8’000 für 2026 pro Kind und Jahr. Beim Bund beträgt die Obergrenze 2026 CHF 25’800. Das im August 2026 aktualisierte Merkblatt berücksichtigt auch Ferienkurse und Ferienlager, wenn sie die Betreuung während der Arbeitszeit ermöglichen und dies nachgewiesen wird. Verpflegung, Übernachtungen und reine Freizeitausgaben sind auszuscheiden. Ist diese Abgrenzung nicht möglich oder nicht nachgewiesen, nennt das Merkblatt höchstens CHF 800 pro Woche. Die persönlichen Voraussetzungen und jährlichen Obergrenzen gelten weiterhin.

Für deine Vorbereitung: Bewahre Rechnungen, Betreuungszeiten und Nachweise zum beruflichen Betreuungsbedarf auf. Weise erhaltene Betreuungsbeiträge separat aus.

Steuererklärung im Kanton Schwyz

Schwyz: Merkblatt Kinderdrittbetreuung vom 25. August 2026 (PDF) ↗

Solothurn: höherer Abzug für Weiterbildung

Der maximale kantonale Abzug für berufsorientierte Aus- und Weiterbildung steigt von CHF 12’000 für 2025 auf CHF 12’400 ab Steuerperiode 2026 pro Person. Abziehbar sind nachgewiesene selbst getragene Kosten innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen. Beiträge des Arbeitgebers oder anderer Stellen sind zu berücksichtigen. Bei der direkten Bundessteuer liegt der Höchstbetrag 2026 weiterhin bei CHF 13’000.

Für deine Vorbereitung: Sammle Kursrechnungen, Angaben zum Berufsbezug und Belege über Kostenbeteiligungen. Trenne Rechnungen und Rückerstattungen nach Steuerperiode.

Weiterbildungskosten und benötigte Belege

Solothurn: Weiterbildungskosten und Höchstbeträge ab 2026 ↗ ESTV: Tarife und Berufskosten für das Steuerjahr 2026 ↗

St. Gallen: höherer Kilometeransatz, gleiche Obergrenze

Für 2026 beträgt der anerkannte Ansatz für Fahrten mit dem privaten Auto oder Motorrad CHF 0.75 pro Kilometer. Der kantonale Fahrkostenabzug bleibt auf CHF 8’000 begrenzt; bei der direkten Bundessteuer sind es CHF 3’300. Diese Obergrenzen gelten bereits für 2025. Der höhere Kilometeransatz bedeutet deshalb nicht, dass automatisch mehr als die Obergrenze abziehbar ist. Autokosten setzen voraus, dass öffentliche Verkehrsmittel fehlen oder unzumutbar sind.

Für deine Vorbereitung: Dokumentiere deinen Arbeitsweg, tatsächliche Arbeitstage und den Grund für die Autonutzung. Homeoffice-Tage zählen nicht als Fahrten.

Steuererklärung im Kanton St. Gallen

St. Gallen: Fahrt zum Arbeitsort, Stand 1. Januar 2026 (PDF) ↗

Tessin: eigene Ansätze für Berufskosten beachten

Der Tessiner Erlass für die Steuerperiode 2026 sieht bei kantonal anerkannten Autokosten bis zu CHF 0.60 pro Kilometer vor. Voraussetzung ist, dass öffentliche Verkehrsmittel fehlen oder nicht genutzt werden können. Der Bundesansatz von CHF 0.75 wird separat angewendet. Für die übrigen Berufskosten gilt kantonal eine Jahrespauschale von CHF 3’000 oder der vollständige Nachweis der tatsächlichen notwendigen Kosten. Bei weniger als sechs Monaten unselbständiger Erwerbstätigkeit im Jahr oder einem Pensum unter 50 % wird die Pauschale halbiert. Diese kantonalen Ansätze sind für 2026 bestätigt; sie werden hier nicht als neu erhöhte Abzüge dargestellt.

Für deine Vorbereitung: Gib Pensum und Beschäftigungsdauer an und reiche sämtliche Belege ein, falls du tatsächliche Berufskosten geltend machen möchtest.

Steuererklärung im Kanton Tessin

Tessin: Erlass zur Besteuerung natürlicher Personen für 2026, Artikel 3 und 7 ↗ ESTV: Tarife und Berufskosten für das Steuerjahr 2026 ↗

Thurgau: Betreuungskosten genauer zuordnen

Die im August 2026 präzisierte Steuerpraxis nennt für die Altersgrenze von 14 Jahren ausdrücklich den Geburtsmonat des Kindes. Das ist eine Präzisierung der Erläuterung, kein neu eingeführter Abzug. Für die Belege wichtig: Von ausgewiesenen Drittbetreuungskosten werden in der Regel 75 % als Betreuungskosten berücksichtigt; der Rest entfällt auf nicht abziehbare Lebenshaltungskosten. Ein nachgewiesener anderer Anteil geht vor. Die persönlichen Voraussetzungen und die jeweiligen Höchstbeträge bleiben massgebend.

Für deine Vorbereitung: Reiche aufgeschlüsselte Rechnungen für Betreuung und Verpflegung sowie das Geburtsdatum ein. Belege einen abweichenden Verpflegungsanteil, falls vorhanden.

Steuererklärung im Kanton Thurgau

Thurgau: Drittbetreuungskosten, Steuerpraxis September 2026 ↗ Thurgau: Präzisierungen vom 11. August 2026 ↗

Uri: eigener Fahrkostenabzug für Auto und öffentliche Verkehrsmittel

Ab Steuerperiode 2026 werden kantonal die ersten 10’000 Kilometer des jährlichen Arbeitswegs mit CHF 0.75 statt CHF 0.70 pro Kilometer berücksichtigt. Für weitere Kilometer bleiben es CHF 0.40. Uri unterscheidet dabei grundsätzlich nicht zwischen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln. Der Höchstabzug bleibt bei CHF 13’000; Beiträge des Arbeitgebers werden abgezogen. Diese Urner Berechnung ist von den Voraussetzungen und Grenzen der direkten Bundessteuer zu unterscheiden.

Für deine Vorbereitung: Gib die Distanz zum Arbeitsort, deine tatsächlichen Fahrten und Arbeitgeberbeiträge an. Weise die Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs separat aus.

Steuererklärung im Kanton Uri

Uri: Regierungsratsbeschluss zu Berufskosten ab Steuerperiode 2026 (PDF) ↗

Waadt: höhere Entlastung in den Quellensteuertarifen

Die Waadtländer Quellensteuertarife berücksichtigen für 2026 eine Reduktion der kantonalen Grundsteuer auf Einkommen von 5 %, gegenüber 4 % für 2025. Ausgenommen sind die Tarife I, J und K für Kapitalleistungen sowie der feste Tarif E. Die Prozentangabe bezieht sich auf die kantonale Grundsteuer und ist keine pauschale Senkung des gesamten Quellensteuerabzugs um 5 %. Auch die jährlichen Tarifgrundlagen werden angepasst.

Für deine Vorbereitung: Bewahre die Lohnabrechnungen für 2026 auf. Nenne uns deinen Quellensteuertarif und Änderungen deiner Familienverhältnisse, damit wir den passenden weiteren Ablauf klären können.

Quellensteuer und nachträgliche ordentliche Veranlagung

Waadt: Quellensteuertarife 2025 und kantonale Entlastung ↗ Waadt: Quellensteuertarife 2026 und kantonale Entlastung ↗

Wallis: höherer Versicherungsabzug

Der kantonale Höchstabzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen steigt für gemeinsam besteuerte Ehepaare von CHF 7’240 für 2025 auf CHF 7’600 für 2026. Für die übrigen Steuerpflichtigen erhöht er sich von CHF 3’620 auf CHF 3’800. Berücksichtigt werden die gesetzlich erfassten Prämien, Beiträge und Sparzinsen bis zur Obergrenze. Die zusätzliche Grenze pro abzugsberechtigtem Kind bleibt bei CHF 1’130. Die direkte Bundessteuer hat eigene Abzugsregeln.

Für deine Vorbereitung: Reiche Versicherungsbescheinigungen und Zinsausweise sowie Angaben zu deiner familiären Situation ein.

Steuererklärung im Kanton Wallis

Wallis: Abzüge für die Steuerperioden 2025 und 2026 (PDF) ↗ Wallis: Steuergesetz, Stand 1. Januar 2026, Artikel 29 und 31 (PDF) ↗

Wallis: höherer Abzug bei auswärtigem Studium eines Kindes

Für ein Kind in tertiärer Ausbildung erhöht sich der kantonale Höchstabzug von CHF 5’220 für 2025 auf CHF 10’000 für 2026. Voraussetzung ist, dass das Kind dauerhaft ausserhalb des elterlichen Wohnsitzes wohnen muss. Der Abzug entfällt, wenn eine gleichwertige Ausbildung an einer Bildungsanstalt im Kanton Wallis möglich ist. Er ist vom Abzug für deine eigene berufsorientierte Weiterbildung zu unterscheiden.

Für deine Vorbereitung: Halte Ausbildungs- und Unterkunftsnachweise bereit und erläutere, weshalb der auswärtige Aufenthalt für die Ausbildung nötig ist.

Kinderabzüge und Ausbildungsnachweise

Wallis: Abzüge für die Steuerperioden 2025 und 2026 (PDF) ↗ Wallis: Steuergesetz, Stand 1. Januar 2026, Artikel 29 und 31 (PDF) ↗

Zug: befristeter kantonaler Steuerfuss für 2026 bis 2029

Das geltende Zuger Steuergesetz legt den kantonalen Steuerfuss für die Steuerjahre 2026 bis 2029 auf 78 % der einfachen Steuer fest. Die gesetzliche Grundregel beträgt 82 %; für diesen Zeitraum gilt die ausdrücklich beschlossene Abweichung. Gemeinde- und allfällige Kirchensteuern kommen separat hinzu. Die 78 % sind deshalb kein Steuersatz auf dein Einkommen und keine Gesamtsteuerbelastung.

Für deine Vorbereitung: Nutze für eine Berechnung das richtige Steuerjahr und deine Wohngemeinde. Reiche uns die provisorische Steuerrechnung mit deinen Unterlagen ein.

Steuererklärung im Kanton Zug

Zug: Steuergesetz, Stand 1. Januar 2026, § 2 Absatz 2b (PDF) ↗

Zürich: höhere Abzüge und angepasste Tarife

Ab 2026 steigt der volle Kinderabzug bei erfüllten Voraussetzungen von CHF 9’300 auf CHF 9’400. Der maximale Abzug für berufsorientierte Aus- und Weiterbildung erhöht sich von CHF 12’400 auf CHF 12’600. Das sind Zürcher Kantonsansätze; die direkte Bundessteuer wird separat berechnet.

Für deine Vorbereitung: Nutze die Beträge deiner Steuerperiode und reiche die Belege für Kinder und Weiterbildung vollständig ein.

Weiterbildung: Vergleich der Steuerperioden

Zürich: Ausgleich der kalten Progression ab 2026 ↗

Zürich: neue Vermögenssteuerwerte, Übergangsregel für Eigenmietwerte

Die allgemeine Liegenschaftenbewertung gilt ab Steuerperiode 2026. Die Gemeinden verschicken die Bewertungen grundsätzlich im Januar 2027. Für bestehende Liegenschaften bleiben aufgrund der Übergangsregel die bisherigen Eigenmietwerte massgebend. Für neue Liegenschaften gelten gesonderte Regeln. Vermögenssteuerwert und Eigenmietwert dürfen daher nicht gleichgesetzt werden.

Für deine Vorbereitung: Bewahre die neue Bewertungsmitteilung auf und übermittle sie mit deinen Liegenschaftsunterlagen.

Liegenschaften und Unterhaltsbelege

Zürich: Neubewertung 2026 und Übergangsregelung zum Eigenmietwert ↗

Diese Änderungen gelten erst später

Appenzell Innerrhoden: Säule-3a-Praxis bei Arbeit in Liechtenstein ab 2027

Die im Februar 2026 angekündigte Praxisänderung gilt ausdrücklich ab Steuerperiode 2027. Sie betrifft Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und Arbeitsort im Fürstentum Liechtenstein: Ohne Schweizer AHV/IV-Pflicht lässt Appenzell Innerrhoden dann keinen Säule-3a-Abzug mehr zu. Der Hinweis erklärt dies für die direkte Bundessteuer sowie die Staats-, Bezirks- und Gemeindesteuern. Aus dem Veröffentlichungsdatum folgt somit keine bereits für 2026 geltende Änderung.

Für deine Vorbereitung: Kläre bei Arbeit in Liechtenstein deine Sozialversicherungsunterstellung und die steuerliche Behandlung vor weiteren Einzahlungen. Reiche den entsprechenden Nachweis mit deinen Vorsorgeunterlagen ein.

Säule 3a: Voraussetzungen und Unterlagen

Appenzell Innerrhoden: Säule-3a-Praxis bei Arbeitsort Liechtenstein ab 2027 (PDF) ↗

Neues Kreisschreiben zu Krankheitskosten: ab 2027

Das ESTV-Kreisschreiben 11a wurde 2026 veröffentlicht, gilt aber erst ab Steuerperiode 2027. Das Veröffentlichungsjahr ist somit nicht automatisch das erste Anwendungsjahr.

Für deine Vorbereitung: Ordne Rechnungen und Rückerstattungen immer der richtigen Steuerperiode zu.

Krankheitskosten und Versicherungsprämien

ESTV: Kreisschreiben 11a, gültig ab Steuerperiode 2027 (PDF) ↗

Eigenmietwert-Reform: ab 2029

Der Bundesrat hat den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung auf den 1. Januar 2029 festgelegt. Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist deshalb keine bereits geltende Änderung für die Steuererklärung 2026.

Für deine Vorbereitung: Lass grössere Vorhaben anhand des Ausführungszeitpunkts, der Nutzung und der dann geltenden Regeln prüfen.

Ausblick zur Wohneigentumsbesteuerung

EFD: Eigenmietwert-Reform ab 1. Januar 2029 ↗

Was du für die Steuererklärung 2026 vorbereiten kannst

  • Belege nach Person und Steuerjahr getrennt sammeln.
  • Arbeitgeberbeiträge, Rückerstattungen und veränderte Familienverhältnisse festhalten.
  • Bei Vorsorgezahlungen die Zulässigkeit und rechtzeitige Verbuchung mit der Vorsorgeeinrichtung klären.
  • Neue Renten- und Liegenschaftsbescheinigungen aufbewahren.

Die persönliche Einreichefrist steht auf dem Schreiben deiner Steuerbehörde. Übernimm Fristen aus einer früheren Steuerperiode nicht ungeprüft. Bei deinem aptax-Auftrag kümmern wir uns auch um eine nötige Fristverlängerung; allfällige amtliche Gebühren werden gesondert berücksichtigt.

Vollständige Unterlagenliste · Fristverlängerung mit aptax · Deinen Kanton finden

Amtliche Quellen und Geltungsbereich

Diese Übersicht betrifft Privatpersonen und den angegebenen Prüfstand. Die kantonalen Beispiele decken nicht alle Änderungen in den 26 Kantonen oder sämtliche Gemeindesteuerfüsse ab. Jede Neuerung ist ihrem Geltungsbereich und Startjahr zugeordnet; die verlinkten Detailratgeber kennzeichnen ihre Beträge ebenfalls nach Steuerperiode.

Deine Steuererklärung. Persönlich bearbeitet.

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Leistungen und Preise